Dienstag, 1. April 2014

Neues Gesetz zum Schutz der tierischen Privatsphäre

Liebe Leser,

am 1. April 2014 tritt das Gesetz zum Schutz der tierischen Privatsphäre in Kraft. Künftig dürfen Fotos von Tieren nicht mehr ohne deren Zustimmung veröffentlicht werden. Es muss beim Amt zum Schutz der Tiere (AzSdT) ein biometrischer Pfötchenprint hinterlegt werden, die u.a. den Vorgaben der Fotomustertafel entsprechen müssen.


Genaue Informationen erhaltet ihr im Samtpfötchen-Club, wo ihr gern mit uns über das neue Gesetz diskutieren könnt.

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